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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Alle zwischen CarDust Fahrzeugaufbereitung-Scholtyssek (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde: § 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege, Fahrzeugaufbereitung, etc. 1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. 1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden. 1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig. § 2 Terminvereinbarungen 2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeug-reinigung/-aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung. 2.2. Terminvereinbarungen werden mit dem Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet. § 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen 3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird. 3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 20,00 € Euro, in Rechnung stellen bzw. geltend machen. § 4 Reklamationen 4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist. 4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten. 4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. § 5 Haftung und Garantie 5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann. 5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, Ausbesserungslackierungen, etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden. 5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, kann Dampf oder Shampoo verwendet werden. Dies kann dazu führen, dass an sehr verschmutzten Stellen - bei genauerem Hinsehen - ein Farbunterschied zu erkennen ist, bzw., dass es zu Farbunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber muss hierüber vor Vertragsunterzeichnung, bzw. Auftragserteilung durch Auftragsbestätigung hingewiesen werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine/ihre Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieter garantiert keine restlose Entfernung aller Flecken. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Minimalrückständen weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können. Der Anbieter und seine Mitarbeiter entfernen Flecken nach allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn der Auftrag erteilt wird. 5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen. 5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik Abdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. 5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. 5.7. Der Auftraggeber versichert dem Anbieter, dass sein Fahrzeug nach den geltenden Bestimmungen der StVO zugelassen und verkehrssicher ist. Ist das Fahrzeug abgemeldet oder vorläufig stillgelegt, muss dies in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden. 5.8. Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich. Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und ersichtlich. § 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung 6.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z.B. SMS) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung, oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung damit bestätigt. Wird dieser Terminvereinbarung nicht nachgekommen, kann der Anbieter - wie in Absatz 3.2 beschrieben - dafür eine Rechnung stellen bzw. den geforderten Betrag geltend machen. 6.2. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen der Auftraggeber und Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter die Auftragsformulare in zweifacher Ausführung unterzeichnen. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. das Schadenaufnahmeprotokoll bei vorhandenen Vorschäden am Fahrzeug, die weder ausgebessert werden sollen, noch vom Anbieter vergrößert werden können. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters sowie dessen Mitarbeiter. 6.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden bezieht. 6.4. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere AGB und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt. § 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen 7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung oder Sammelrechnung mit dem Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungserstellung. 7.2. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind. 7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich. Diese müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden. § 8 Preise / Pauschalpreise 8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad Bei Auftragserteilung für mehrere Fahrzeuge sind Preisverhandlungen zwischen Anbieter und Auftraggeber möglich. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden. 8.2. Die Preisangaben im Informationsmaterial oder der auf der Webseite des Anbieters sind Grundpreise, können aber je nach Auftragsvolumen verhandelt und somit vom Anbieter auch verändert werden. Es gelten allgemein die Preise, die zwischen Anbieter und Auftraggeber in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten worden sind. 8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, können Mehrkosten fällig werden, die unabhängig von Angeboten und Pauschalpreisen sind. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden. § 9 Fahrzeugüberführung 9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis hierfür richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. diesem mitgeteilt. 9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich durch den Anbieter oder einen seiner Angestellten. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe § 6. Gleichzeitig gilt diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls ausschließlich durch den Anbieter oder einen seiner Mitarbeiter. 9.3. Aus Versicherungstechnischen Gründen, übernimmt der Anbieter, für Fahrzeuge, die von ihm oder seinen Angestellten überführt werden, keine Haftung. Hier tritt die Versicherung des Fahrzeughalters ein. Es besteht keine Haftung für Fahrzeugschäden die Aufgrund von Unwetter (z.B. Hagel, Blitz etc.) oder Fremdeinwirkungen (z. B. Einbruch/Diebstahl etc..) erfolgen. § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Erfüllungsort ist Neunkirchen-Seelscheid 10.2. Gerichtsstand ist Siegburg. 10.3. 10.3. Salatvoresche Klausel:  Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechts unwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.

 

 

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